AGB & Regeln

Grundsätzlich baut die Vermietung unserer Ferienunterkunft auf gegenseitiges Vertrauen.
Die geregelten Abläufe der Vermietung und das Reglement von Julianahoeve dienen dazu, Ihnen
und den Nachmietern einen unbeschwerten Urlaub zu gewährleisten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Buchungsbestätigung

Die Reservierung für das Ferienhaus ist rechtskräftig mit Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung. Mit Überweisung der Anzahlung erkennt der Mieter die AGB als verbindlich an.

 

Mietgegenstand und Schlüssel

Das Ferienhaus wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand der Wohnung und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24 Stunden ab Ankunft anerkannt. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib im Ferienhaus vorgesehen.

Haustiere sind im Mietobjekt nicht erlaubt..

Für verloren gegangene Schlüssel berechnet der Vermieter eine Pauschale von 300,00 Euro. Es gilt das Verursacherprinzip. Fenster und Türen sind bei Regen und Sturm sowie vor Verlassen der Wohnung einbruch-, sturm- und regensicher zu schließen. Das gilt auch für vorhandene Markisen, die hochzuziehen sind und Sonnenschirme, die geschlossen werden müssen. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. 

Bei vertragswidrigem Gebrauch des Chalets, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens, Nichteinhaltung der HISWA-RECRON-Bestimmungen usw. kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.

Das Chalet darf höchstens mit der in der Anmeldung an den Campingplatzbetreiber angegebenen Personenzahl benutzt werden. Bei Überbelegung haben, sowohl der Campingplatzbetreiber als auch Eigentümer des Chalets das Recht, überzählige Personen abzuweisen oder den entsprechenden Aufpreis einzuziehen.

 

Zahlungsmodalitäten und Kaution

Der vereinbarte Preis ist im Mietvertrag festgehalten und setzt sich zusammen aus einem Übernachtungspreis, der Kurtaxe an die Gemeinde Schouwen-Duiveland, der Kaution sowie den Nebenkosten für Wasser- und Gasverbrauch. 

Zusätzlich zu dem vereinbarten Preis werden die Stromkosten nach Verbrauch berechnet und nach ihrer Abreise verrechnet. 

Die an das Camping- und Beachresort Julianahoeve zu entrichtende Übernachtungsgebühr ist nicht Bestandteil des genannten Übernachtungspreises. 

Die Anzahlung in Höhe von 30% der Gesamtsumme ist sofort nach der Rücksendung des unterschriebenen Mietvertrages auf unser Konto zu überweisen. Die Restzahlung ist 6 Wochen vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen ist nach Absprache der Reisepreis bei Anreise in bar zu zahlen. 

Es wird eine Kaution in Höhe von 200,00 € zusammen mit der Restzahlung erhoben. Die Kaution wird bei rechtzeitiger Räumung der Ferienunterkunft und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern mit dem Gast nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern die Ferienunterkunft keine von dem Gast zu vertretenden Schäden aufweist, unverzüglich per Überweisung zurückerstattet. Für den Fall darüber hinausgehender Schäden an der Ferienunterkunft und/oder dem Inventar leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB).

Sollten Sie die 6-Wochenfrist (Zahlungsziel vor Anreisedatum) verstreichen lassen, ohne uns darüber zu informieren, so behalten wir uns vor, den mit Ihnen geschlossenen Mietvertrag unsererseits zu kündigen. Wir werden neuen Interessenten die Reservierungsmöglichkeit für ihren gebuchten Zeitraum anbieten. Ersatzansprüche unsererseits an Sie, in einem solchen Fall, behalten wir uns vor. Die Kündigung erfolgt in Form eines eingeschriebenen Briefes.

 

An- und Abreise

Am Anreisetag steht das Ferienhaus ab 15.30 Uhr zur Verfügung. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn das Ferienhaus ausnahmsweise nicht pünktlich um 15.30 Uhr bezogen werden kann. Bitte achten Sie auf die Öffnungszeiten der Rezeption des Camping- und Beachresorts Julianahoeve.

Bei Abreise verpflichten Sie sich das Chalet ordentlich zu verlassen. Das bedeutet:

  • Alle Lebensmittel müssen entsorgt / mitgenommen werden. Es darf nichts zurückgelassen werden.
  • Das Geschirr muss gespült und an seinen Platz geräumt werden. Die Spülmaschine muss leergeräumt sein.
  • Die Küchenablage, sowie die Küchenschränke und der Kühlschrank von Innen, müssen sauber gehalten werden.
  • Sollten Sie die Mikrowelle benutzt haben, so ist diese zu reinigen und sauber zu hinterlassen.
  • Die Mülleimer müssen entleert sein.
  • Die Kopfkissen und Bettdecken müssen zusammengelegt sein.
  • Das Chalet ist besenrein zu verlassen.
  • Sollten Sie den Grill benutzt haben, so ist dieser zu reinigen und sauber zu hinterlassen.

Die oben genannten Dinge sind nicht Bestandteil der gebuchten Endreinigung und werden bei Nichtbeachtung die Endreinigung erheblich verzögern. Dies führt zu Mehrkosten bei der Reinigungsfirma. Diese Mehrkosten werden bei Nichtbeachtung von der Kaution abgezogen. Deswegen bitten wir Sie, darauf zu achten.

Am Abreisetag ist die Ferienwohnung ab 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, das Chalet bei Abreise ordentlich (besenrein) zu verlassen.

 

Rücktritt vom Vertrag und Aufenthaltsabbruch

Der Mieter kann vor Beginn des Mietverhältnisses durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:

  • bis 30 Tage vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises
  • ab 30 Tage bis 21 Tage vor Mietbeginn 40 % des Mietpreises
  • ab 21 Tage bis 14 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises
  • ab 14 Tage vor Mietbeginn 100 % des Mietpreises

Die Stornierungskosten beziehen sich auf die vereinbarten und im Mietvertrag schriftlich bestätigten Mietkosten (Mietpreis ohne Nebenkosten und Kaution). Bei einem Rücktritt ihrerseits sind immer Verwaltungskosten in Höhe von 80,- € zu zahlen. 

Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet. 

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter durch den Rücktritt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Die Vermieter bemüht sich ebenfalls, einen Ersatz-Mieter zu finden. 

Wird das Objekt in der von Ihnen stornierten Zeit nur anteilig vermietet, wird dies bei der Berechnung des zu zahlenden Ausfalls entsprechend berücksichtigt. Wenn das Objekt für die gesamte Zeit neu vermietet werden kann, fallen lediglich die Verwaltungsgebühren in Höhe von 80,- € für den dadurch entstandenen Mehraufwand an. Diese Kosten werden bei jeder Stornierung erhoben. Eine eventuelle Differenz zu der Neuvermietung (Last-Minute-Preis) und ihrem Mietpreis wird ebenfalls berücksichtigt. 

Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsmöglichkeiten bleiben hiervon unberührt.

In Bezug auf die aktuelle Pandemiesituation weisen wir vorsorglich darauf hin, dass wir für einzelne Einschränkungen vor Ort oder für die Rückreisebestimmungen der einzelnen Länder keine Verantwortung übernehmen können. Bei Stornierungen gelten entsprechend die Bedingungen unserer AGB. Sollte im Camping- & Beachresort Julianahoeve am Anreisetage ein Beherbergungsverbot gelten oder die Einreise in die Niederlande grundsätzlich nicht möglich sein, dann erstatten wir die geleisteten Zahlung natürlich. Wir empfehlen immer den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, unabhängig von der aktuellen Pandemie.

 

Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge

Die Nutzung des Stromnetzes und der Stromanschlüsse am Chalet für das Aufladen von elektrisch betriebenen Fahrzeugen ist aus Brandschutzgründen verboten, da die Stromleitungen hierfür nicht ausgelegt sind. 

Sollten Sie hiergegen verstoßen, werden Ihnen die Kosten für einen Fachbetrieb zwecks Überprüfung und Behebung eventuell entstandener Schäden von uns und von Camping Julianahoeve in Rechnung gestellt. Nutzen Sie die hierfür installierte Ladestation vor der Rezeption von Julianahoeve.

 

Campingplatzordnung

Haustiere sind auf dem Gelände nicht erlaubt.

Der Campingplatz bietet die Möglichkeit, Abfall getrennt zu entsorgen. Sie sollten ihren Müll in verschnürten Beuteln in die Container werfen und den Container danach wieder schließen, um Geruchsbelästigungen zu vermeiden. Für Biomüll, Plastik und Glas gibt es separate Container.

Beachten Sie bitte, dass es zwischen 23:00 Uhr und 07:00 Uhr auf dem Campingplatz ruhig sein soll. Es darf nicht mit Autos oder anderen motorisierten Fahrzeugen auf dem Gelände gefahren werden. Die Schranke zum Gelände kann in dieser Zeit außer in Notfällen auch nicht mehr bedient werden.

Die Direktion behält sich das Recht vor, bei wiederholter Lärmbelästigung dieser Person den Zutritt zum Camping- und Beachresort zu verweigern.

Alle weiteren Bestimmungen des Platzbetreibers sind bindend und auf www.julianahoeve.nl einzusehen.

 

Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für Schäden, die durch sein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Das Gleiche gilt für Personenschäden oder Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen ist die Haftung von für Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Vermieter nur, soweit sie auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen durfte. Soweit der Vermieter hiernach für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. 

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch Störung ihres Betriebs (z.B. Bombendrohung), insbesondere infolge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige, von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

 

Rechtswahl

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat

Der Vermieter behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zu ändern.

 

Störungen

Bei eventuellen Störungen (an den Versorgungszugängen) erklären Sie sich einverstanden, der jeweiligen Fachfirma Zutritt zum Objekt zu gewähren, damit die Störung fachgerecht behoben werden kann.

 

Schriftform

Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung oder aber der Zahlung in bar. 

 

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

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